Erwachsener und Kind beim Spaziergang

Leistungsangebot

Passgenaue Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

Unsere Hilfen sind gesetzlich verankert, individuell gestaltet und stets ressourcenorientiert. Wir arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen und entwickeln Hilfen, die wirklich passen – nicht nach Schema F, sondern entlang der Lebensrealität jeder Familie.

§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung Unterstützung benötigen – beispielsweise bei Konflikten, Krisen, schulischen Herausforderungen oder in Übergangsphasen. Ziel ist es, Selbstwirksamkeit, Eigenverantwortung und soziale Integration zu stärken, ohne den Lebensbezug zur Familie aufzulösen.

Im Mittelpunkt steht bei YouNique eine tragfähige und verlässliche Beziehung. Unsere Fachkräfte begleiten als Bezugspersonen auf Zeit – transparent, klar und ressourcenorientiert. Ausgangspunkt der Hilfe ist der Wille des Kindes oder Jugendlichen: Ziele werden gemeinsam erarbeitet und im Hilfeplan verbindlich festgehalten.

Wir arbeiten aktivierend nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Der Sozialraum wird gezielt einbezogen: Schule, Freizeitangebote, Vereine oder Beratungsstellen dienen als wichtige Ressourcen. Eltern werden bedarfsgerecht einbezogen, um Kommunikation zu stärken, Entlastung zu schaffen und das Familiensystem zu stabilisieren.

  • Individuelle, verlässliche Bezugsperson auf Zeit
  • Gemeinsame Zielentwicklung im Hilfeplan
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit
  • Einbezug des Sozialraums: Schule, Vereine, Beratungsstellen
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Erziehungsbeistandschaft – Begleitung
Familienhilfe – Erwachsener und Kind
§ 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende, intensive und in der Regel langfristige Unterstützung für Familien, die im Alltag stark belastet sind. Sie umfasst Hilfe bei Erziehungsfragen, Konflikten, Krisen, organisatorischen Herausforderungen und kann auch im Kontext von Kinderschutz zur Stabilisierung beitragen.

Ziel ist es, Eltern darin zu stärken, ihre Erziehungsverantwortung selbstständig, sicher und kindeswohlorientiert wahrzunehmen. Die Arbeit bei YouNique basiert auf einer wertschätzenden, ressourcenorientierten und klaren Haltung. Eltern bleiben die zentralen Verantwortungsträger – wir begleiten, strukturieren, reflektieren und befähigen.

Zentrale Inhalte sind unter anderem die Gestaltung von Tagesstrukturen, die Entwicklung klarer Regeln und Rollen, die Verbesserung der Kommunikation, die Bearbeitung von Konflikten sowie die Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und der Anbindung an passende Hilfesysteme.

  • Aufsuchende, intensive Unterstützung im Familienalltag
  • Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz
  • Tagesstruktur, Kommunikation, Konfliktbearbeitung
  • Begleitung bei Behördenangelegenheiten und im Hilfesystem
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§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren – in begründeten Fällen darüber hinaus –, die Unterstützung auf dem Weg in ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben benötigen. Im Fokus stehen die Stabilisierung der Lebenssituation, die Förderung von Selbstständigkeit sowie die Entwicklung realistischer Perspektiven in Schule, Ausbildung, Beruf und Alltag.

Unsere Fachkräfte begleiten, beraten und strukturieren – ohne Abhängigkeiten zu schaffen. Ziele werden gemeinsam entwickelt, verbindlich vereinbart und regelmäßig überprüft. Der junge Mensch wird als aktiver Gestalter seines Entwicklungsprozesses verstanden.

Typische Themen sind Alltagsorganisation, Haushaltsführung, finanzielle Planung, Behördenangelegenheiten, schulische oder berufliche Orientierung sowie die Bewältigung von Übergängen und persönlichen Herausforderungen.

  • Begleitung junger Erwachsener (18–21 Jahre)
  • Alltagsorganisation, Finanzen, Behördenangelegenheiten
  • Schulische und berufliche Orientierung
  • Gemeinsam entwickelte, verbindliche Ziele
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Beratung junger Erwachsener auf Bank
Begleitete Umgänge – Eltern-Kind-Kontakt
§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleitete Umgänge

Begleitete Umgänge ermöglichen und sichern den Kontakt zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und umgangsberechtigten Bezugspersonen, wenn dieser aktuell nicht eigenständig und kindgerecht gestaltet werden kann – etwa bei Konflikten, Unsicherheiten oder in sensiblen Belastungs- und Schutzkontexten.

YouNique bietet hierfür einen geschützten, strukturierten und verlässlichen Rahmen. Das Kindeswohl steht dabei stets im Mittelpunkt. Klare Absprachen, transparente Abläufe und eine professionelle, bei Bedarf deeskalierende Begleitung schaffen Sicherheit für alle Beteiligten.

Kinder und Jugendliche werden alters- und entwicklungsangemessen beteiligt; ihre Bedürfnisse, Grenzen und Perspektiven sind handlungsleitend. Je nach Auftrag dient der begleitete Umgang der Stabilisierung bestehender Kontakte, der behutsamen Wiederanbahnung oder der Vorbereitung auf einen eigenständigen Umgang. Beobachtungen werden fachlich dokumentiert und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt reflektiert.

  • Geschützter Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte
  • Kindeswohlschutz als oberste Priorität
  • Altersgerechte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
  • Fachliche Dokumentation und Abstimmung mit dem Jugendamt
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